GEW, Betriebsräte und Personalrat Schulen haben 2011 durchgesetzt, dass in einer Dienstvereinbarung (pdf, 470.2 KB) für alle Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen das Recht auf gleiche oder entsprechende tarifliche Bezahlung, Vertragsaufstockung vor Neueinstellung, unbefristeten Arbeitsvertrag und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung festgelegt wurde.
Ausführliche Informationen gibt es im „GEW-Ratgeber Arbeitsplatz Schule für Pädagogische MitarbeiterInnen".
Teilzeitbeschäftigten pädagogischen Fachkräften soll ermöglicht werden, wenn sie es wünschen ihre Stunden aufzustocken. DAsn hat Vorrang vor Neueinstellungen. Nur wenn die betrieblichen Bedingungen dies nicht erlauben, ist eine Neueinstellung möglich. Das Interesse der Schulleitung an möglichst vielen flexiblen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit geringer Stundenzahl ist kein hin- reichender Grund.
GEW und Personalrat haben durchgesetzt, dass regelmäßig Weiterbildungen zur ErzieherIn für Pädagogische MitarbeiterInnen ohne pädagogische Ausbildung angeboten werden. Informationen beim PR Schulen.