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Arbeitszeiterfassung: Verwaltungsgericht bestätigt das Letztentscheidungsrecht des Senats

Personalrat plant in die nächste Instanz zu gehen

Gestern hat das bremische Verwaltungsgericht das Letztentscheidungsrecht des Senats im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung von Schulbeschäftigten bestätigt.
Der Senat hatte einen Beschluss der Einigungsstelle wieder aufgehoben, wonach ein Pilotversuch und eine flächendeckende Arbeitszeiterfassung von Schulbeschäftigten noch in diesem Jahr beginnen sollte.

Das Gericht hat zwar die Einschätzung des Personalrats bestätigt, dass es sich bei der Arbeitszeiterfassung um eine rein soziale Maßnahme handelt, bei der dem Senat eigentlich kein Letztentscheidungsrecht zusteht, ist ansonsten aber den Argumenten des Senats gefolgt, wonach die Erfassung erhebliche Auswirkungen auf die Erfüllung des Amtsauftrags habe und der Senat daher trotzdem entscheiden durfte.

Damit gehen nicht nur der Senat, der übrigens keine Vertretung in die Verhandlung geschickt hatte, sondern nun auch das Verwaltungsgericht davon aus, in Schulen fielen in erheblichem Umfang Überstunden an und es werde regelmäßig gegen Bestimmungen für Arbeits- und Gesundheitsschutz verstoßen. Denn anders ist nicht zu erklären, warum die Arbeitszeiterfassung bei Schulpersonal Auswirkungen auf das Gemeinwohl sowie erhebliche haushaltsrelevante Folgen haben soll, wie es der Senat in der Begründung schreibt.

Dass der Senat weiterhin gegen geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verstößt und seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nicht nachkommt, war nicht Gegenstand der Verhandlung.

Der Personalrat Schulen wird sich mit dem Ergebnis nicht zufriedengeben und behält sich vor, das Oberverwaltungsgericht anzurufen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.
Auch weitere rechtliche Möglichkeiten werden geprüft.