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Arbeitszeit pädagogischer Fachkräfte

  • Die Gesamt-Arbeitszeit ist aufgeteilt in Zeit mit Kindern, die regelmäßig in der Schule abgeleistet wird und die nicht stundenplanmäßig festgelegte individuelle Vor- und Nachbereitungszeit.
  • Die Arbeitszeit der Betreuungskräfte berechnet sich nach Zeitstunden.
  • Die tägliche Arbeitszeit, also die Zeit mit Kindern, darf nur ungeteilt festgelegt werden, also nicht 1 Stunde morgens und 2 Stunden mittags. Abweichungen sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung der/des Beschäftigten zulässig.
  • Die tägliche Arbeitszeit mit Kindern berechnet sich von dem vorgeschriebenen Zeitpunkt des Beginns bis zum vorgeschriebenen Ende der Anwesenheit in der Schule. Bei einem Beginn um 7:50 Uhr und einem Arbeitsende um 11:00 Uhr sind das beispielsweise 3 Stunden und 10 Minuten Arbeitszeit.
  • Solange die tägliche Arbeitszeit 6 Zeitstunden nicht überschreitet, können den Betreuungskräften keine Arbeitspausen vorgeschrieben werden.
  • Alle Schulpausen, Zwischenzeiten u.ä. innerhalb dieses Zeitrahmens gelten als Arbeitszeit.
  • Die Verrechnung von Schulpausen, Freistunden o. ä. mit individueller Vor- und Nachbereitungszeit ist nicht zulässig.
  • Zusätzlich angeordnete und abgesprochene Betreuungszeiten, Präsenzzeiten, Präsenztage und Fortbildungen sowie Personalversammlungen sind entweder zeitnah auszugleichen oder als Mehrarbeit zu vergüten. Die Mehrarbeitsvergütung muss mit Belegen und genauen Zeiten beantragt werden. Vorsicht: Der Anspruch verfällt nach 6 Monaten!

Betreuungskräfte dürfen keinen Unterricht erteilen, auch nicht vertretungsweise. Allerdings können sie, z. B. bei Ausfall einer Lehrkraft, in dieser Zeit eine Schülergruppe betreuen.

[H2 Bei Klassenfahrten gilt:]

  • In einer Dienstvereinbarung Klassenfahrten und Kooperationszeiten (pdf, 155.2 KB) wurde 2012 festgelegt, dass Pädagogische Fachkräfte wie Lehrkräfte bei Klassenfahrten auf eine volle Stelle aufstocken können (zusätzlich zum Betreuungsbudget).
  • Außerdem erhalten sie eine bezahlte Kooperationszeit von einer Zeitstunde wöchentlich ab einem Vertrag von 15 Stunden pro Woche, bzw. 1/2 Stunde ab einem Vertrag von 8 Stunden pro Woche. Das reicht aus unserer Sicht bei Weitem nicht aus. Daher fordern wir seit geraumer Zeit eine Erhöhung dieser Kooperationszeit auf 3 Stunden.