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Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das Gremium mit den weitreichendsten Entscheidungsbefugnissen.
Alle Gruppen der Schule sind vertreten mit unterschiedlicher Gewichtung je nach Schulform bzw. Alter der Schüler:innen.

Vertreter:innen folgender Gremien sind in der Schulkonferenz:

  • Gesamtkonferenz
  • Schüler:innenbeirat
  • Elternbeirat
  • Beirat des nichtunterrichtenden Personals (beratend)
  • Ausbildungsbeirat in berufsbildenden Schulen
  • Hinzu kommt der/die Schulleiter:in mit einer Stimme, die bei Stimmengleichheit (aber eben nur dann) den Ausschlag gibt.

Die Schulkonferenz muss mindestens viermal im Jahr zusammenkommen, also in der Regel zweimal im Halbjahr
Für einige Beschlüsse ist bei Abstimmungen eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Aufgaben der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder über

  1. das Schulprogramm nach § 9 Absatz 1 des Bremischen Schulgesetzes und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Entwicklung und Organisation von Schule und Unterricht, dessen Qualitätssicherung sowie für die Evaluation der gesamten schulischen Arbeit
  2. Grundsätze zur Zweckbestimmung der der Schule zur Verfügung stehenden Arbeitsstunden inklusive aller Stunden, die über die Mindeststundenzahl der Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung sowie über die Zuweisung und Verteilung der Leitungszeit hinausgehen sowie zum Angebot freiwilliger Unterrichts- und Schulveranstaltungen, über Kooperations- und Integrationsvorhaben sowie besondere Veranstaltungen der Schule
  3. die Schulordnung - sie enthält neben der Hausordnung die Regelung der gegenseitigen Information der Gremien untereinander, soweit dies nicht bereits durch dieses Gesetz vorgegeben ist
  4. Grundsätze der Unterrichtsorganisation und der Ausgestaltung des Unterrichts in konzeptioneller Hinsicht
  5. die Aufteilung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  6. die Entscheidung über Schulpartnerschaften
  7. Stellungnahmen zu größeren baulichen Maßnahmen an der Schule
  8. schulinterne Grundsätze für Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten und Wandertage.