Für die Bremer Schulen gilt ein festgelegter Verwaltungsstundenschlüssel, mit dem der den einzelnen Schulen zustehende Verwaltungsstundenbedarf berechnet wird. Eine Veränderung der vorangegangenen Verwaltungsstundenzuweisung erfolgt allerdings nur, wenn der berechnete Bedarf derzeit mindestens 5 Stunden über oder unter der bisherigen Zuweisung liegt. Damit werden jährliche, relativ geringfügige Veränderungen nach unten oder oben aufgrund der wechselnden Schülerzahlen und Lehrerstundenzuweisungen für die Schule vermieden. Sonst gäbe es auch mehr Teilabordnungen von Verwaltungskräften, an deren Schule der Verwaltungsstundenbedarf gesunken ist.