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Aufgaben des Personalrats Schulen

Der Personalrat Schulen ist bei vielen Maßnahmen, die die Bildungsbehörde beschließen möchte, in der Mitbestimmung.
Dies ist im Bremischen Personalvertretungsgesetz festgelegt.

Zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen gehören z. B. Einstellungen, Beförderungen, Abordnungen aber auch die Einführung neuer Arbeitsmethoden.
Der Personalrat hat die Aufgabe, für alle in bremischen Schulen und REBUZ weisungsgebunden tätigen Personen, unabhängig davon ob sie bei Bildung direkt oder bei einem Träger eingestellt wurden, in allen sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten gleichberechtigt mitzubestimmen. Dies tut er in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften.

In vielen wichtigen Fragen kann der Personalrat beraten und unterstützen.

Das gilt für

  • einzelne Kolleginnen und Kollegen
  • Gruppen von Beschäftigten
  • Konferenzen
  • die Beschäftigten insgesamt

Zu den Beratungsthemen

Personalratswahlen
Mitglieder des Personalrats