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Klage auf amtsangemessene Alimentation - kurze Frist!

Viele Beamt:innen, die einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt hatten, haben kürzlich einen Widerspruchsbescheid von der Performa nord bekommen. Damit lehnt die Behörde eine amtsangemessene Alimentation endgültig ab.
Gegen diesen Widerspruchsbescheid bleibt nur noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Diese Klage muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Widerspruchsbescheides beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Für die gewerkschaftlich organisierten Kolleg:innen empfiehlt es sich, die Klageerhebung mit Unterstützung der Gewerkschaft bzw. des Verbands zu prüfen.
Für GEW-Mitglieder übernimmt beispielsweise der DGB-Rechtsschutz Bremen die Einreichung der Klage und die Vertretung vor Gericht. Es entstehen keine Kosten.

Da die Monatsfrist bereits läuft, sollten Kolleg:innen, die das betrifft, jetzt umgehend aktiv werden.