Sie sind hier:

41-Stunden-Woche & Ausnahmeregelung

Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 41 Stunden

Die Erhöhung der Arbeitszeit von bisher 40 auf 41 Stunden pro Woche bezieht sich ausschließlich auf außerunterrichtliche Tätigkeiten. Die Unterrichtsverpflichtung bleibt davon unberührt. Die zusätzliche Stunde kann allenfalls für Aufgaben verwendet werden, die gemäß der Lehrerdienstordnung außerhalb des Unterrichts anfallen. Es kann sich dabei um Aufgaben handeln, die in Präsenz im Rahmen der Präsenzzeitverordnung zu erbringen sind, dies allerdings nur, sofern dies mit den Grundsätzen der Kooperations- und Präsenzzeit übereinstimmt, über die die Gesamtkonferenz entscheidet.

Antrag auf Ausnahme

Es gibt einige Ausnahmeregelungen zu der Stundenerhöhung. Das Informationsschreiben enthält Informationen zu diesen Ausnahmeregelungen und zum Verfahren, wie diese in Anspruch genommen werden können.

Informationsschreiben Arbeitszeiterhöhung Wegfall Altersermäßigung (pdf, 121.2 KB)
Antrag Ausnahme 41-Stunden-Woche (docx, 30.2 KB)