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Oberer Teil eines schwarzweißen Zifferblatts einer Uhr

Definition von Arbeitszeit

Es wird die Jahresarbeitszeit gemessen, da die Arbeitszeit in Schul- und Ferienwochen ungleich verteilt ist. Wochen mit höherer Arbeitszeit werden durch solche mit geringerer Arbeitszeit ausgeglichen.

Ja! Eine Dokumentation der Arbeitszeit steht der Vertrauensarbeitszeit, wie sie z. B. für Lehrkräfte gilt, nicht im Wege.
Die Vorgaben des Arbeitsschutzes, um die es bei der neuen Rechtsprechung geht, sind auch bei Vertrauensarbeitszeit heute schon einzuhalten.

Bei der Arbeitszeiterfassung wird die reine Zeit gemessen. Belastung ist ein anderes Thema, das aber indirekt mit Zeiterfassung adressiert werden kann. Wenn man beispielsweise Aufgaben unter erschwerten Bedingungen erfüllen muss, kann man dafür eine eigene Kategorie erstellen. Also eine Erzieher:in, die eine Lehrkraft vertritt, eine Verwaltungskraft, die eine zusätzliche Aufgabe erhalten hat, eine Lehrkraft, die zwei Lerngruppen gleichzeitig betreuen soll oder in einer Klasse ist, in der die Assistenzkraft oder der /die Sonderpädagog:in fehlt.

Die bremische Bürgerschaft hat beschlossen, dass die wöchentliche Arbeitszeit von Beamt:innen von 40 auf 41 Stunden angehoben wird. Die Arbeitszeit von Angestellten bleibt bei 39,2 Stunden.

Trotzdem ist die Unterrichtsverpflichtung bei allen Lehrer:innen identisch, da die Arbeitszeit der angestellten Lehrer:innen nach § 44 des Tarifvertrags der Länder (TVL) an die der Beamt:innen gekoppelt ist. Bezugsgröße für die Bemessung der Jahresarbeitszeit von Lehrer:innen sind also 41 Stunden pro Arbeitswoche.

Für Lehrkräfte für Fachpraxis und alle anderen Tarifbeschäftigten gilt die 39,2-Stunden-Woche.

Eine Mindestarbeitszeit pro Tag gibt es nicht. Wenn keine festgelegten dienstlichen Pflichten bestehen, kann man wie bisher auch, die Zeit frei einteilen. Die Jahresarbeitszeit muss stimmen.

Es ist für die Pilotphase vorgesehen, dass sogenannte "Freistunden" zwischen zwei Unterrichtseinsätzen von der Erfassungs-App erst einmal nicht als Arbeitszeit definiert werden. Wenn man in der Freistunde allerdings arbeitet, kann man die Zeit problemlos als Arbeitszeit definieren.

Was wird eigentlich erfasst und wie?

Kurz gesagt, beides. Es wird möglich sein, alle anfallenden Zeiten im System einzutragen. Sperrzeiten wird es nicht geben. Allerdings soll man vom System eine Meldung erhalten, wenn aus Arbeitsschutzgründen grade eigentlich nicht gearbeitet werden sollte. In der letzten Phase des Pilotprojekts sollen sogenannte Arbeitszeitgespräche geführt werden, wenn Pausen und Ruhezeiten häufig nicht eingehalten werden können oder die Höchstarbeitszeit regelmäßig überschritten wird. Das Ziel der Gespräche ist, die Arbeit so zu gestalten, dass die Einhaltung des Arbeitsschutzes möglich wird.

Es ist vereinbart, dass alle Zeiten so erhoben werden können, wie sie anfallen.
Gleichzeitig soll auf Verbesserungen hingearbeitet werden. Es gibt aus den letzten Jahren schon diverse umfangreiche Studien, die insbesondere die Situation von Lehrkräften und Schulleitungen belastbar darstellen. Eine weitere reine Studie ist daher nicht geplant.

Um die Einhaltung der Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten gewährleisten zu können, müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden.

Zuständig ist der/die Arbeitgeber:in. Die Erfassung kann aber teilweise oder vollständig an die Beschäftigten delegiert werden.

Ja! Daran ändert die Arbeitszeiterfassung nichts.

Nein! Verhaltens- und Leistungskontrolle durch den Arbeitgeber sind nicht erlaubt. Eine freiwillige Kategorisierung der eigenen Tätigkeiten, die nicht von anderen eingesehen werden kann, soll das Zeiterfassungssystem allerdings ermöglichen. Diese Daten können beispielsweise dabei helfen, mit Vorgesetzten über die eigene Arbeitszeit ins Gespräch zu kommen. Auch können anonyme Auswertungen vieler solcher Daten wertvolle Hinweise zur Entlastung von Beschäftigten liefern. Solche Auswertungen unterliegen aber der Mitbestimmung.

Zeiten können nur einmal belegt werden, also Unterricht oder Schüler:innengespräche. Es ist aber möglich, bestimmte Kategorien gesammelt zu erfassen, also am Ende eines Tages in einer Kategorie zusammenfassen, wie viel Zeit man mit bestimmten Tätigkeiten verbracht hat. Das darf dann aber keine zusätzliche Zeit sein. Das Ziel sollte aber eher sein, Arbeitsverdichtungen abzubauen.

Ruhezeiten

Täglich gilt eine minimale Ruhezeit von 11 Stunden. Einmal in der Woche soll es eine zusammenhängende Ruhezeit von 35 Stunden geben - also die normale Ruhezeit plus ein ganzer Tag.

Pausen

Wenn die Arbeitszeit mehr als 6 Zeitstunden beträgt, ist eine Pause von 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit ab 9 Stunden eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben. Die Pausen können in mindestens 15minütige Abschnitte aufgeteilt werden.

Nein, da sind sich Arbeitgeber und Interessenvertretungen einig. Unterrichtspausen sind nicht automatisch Pausen. Oft sind sie dafür nicht einmal lang genug und in der Regel hört die Arbeit zwischen zwei Unterrichtseinsätzen auch nicht auf.

Ein automatischer Abzug der Pausen ist zwar an vielen Arbeitsplätzen üblich, im Pilotprojekt soll das aber nicht geschehen. Es muss sich erst einmal zeigen, in welchem Ausmaß Pausen im Schulalltag überhaupt genommen werden können oder eben nicht. Dann muss überlegt werden, wie Strukturen angepasst werden können, damit erholsame Pausen möglich sind. Die App wird Kolleg:innen aber darauf hinweisen, wenn eigentlich eine Pause notwendig wäre, so dass das Thema ins Bewusstsein rückt.

Wenn eine Pause bis zur Unterbrechung noch nicht lang genug war, hat man das Recht darauf, sie nachzuholen. Je nachdem, wie viel Pause man schon hatte, von Beginn an oder von der Unterbrechung gerechnet. Jedoch ist eine Verlängerung der Pause in der Schule oft gar nicht möglich. Wenn nicht mindestens 15 Minuten Pause möglich sind, ist es im arbeitsrechtlichen Sinn keine Pause. Es darf dann aber natürlich auch kein Abzug erfolgen.

Die Möglichkeit der Einhaltung von Pausen soll in der Evaluation schon prozessbegleitend untersucht werden. Dann muss Ergebnisoffen nach Lösungsansätzen gesucht werden. Dies kann von Schule zu Schule auch unterschiedlich ausfallen.

Tatsächlich gibt es an vielen Schulen keine richtigen Pausenräume. Spezielle Räume sind dafür auch nicht zwingend vorgeschrieben, wären aber wünschenswert. Denn eine Pause, die den Erfordernissen des Arbeitsschutzes entspricht, muss ohne Störungen ablaufen können. Sonst ist es im arbeitsrechtlichen Sinne keine Pause. Man kann also seine Pause durchaus in einem Beschäftigten:zimmer machen, Voraussetzung wäre aber, dass nicht ständig Schüler:innen hereinkommen oder jemand dienstlich etwas an einen heranträgt. In der Realität ist das bisher wohl eher Wunschdenken. Das Thema Pausen soll daher Teil der Evaluation sein.

Wegezeiten

Ja, alle Wege, die man zwischen verschiedenen Einsatzorten zurücklegt, zählen zur Arbeitszeit. Nur der Weg von zuhause zum Dienstort und zurück zählt nicht zur Arbeitszeit.

Diese Wegezeiten zählen zur Arbeitszeit. Dabei ist zu beachten, dass Wegezeiten nicht mit Pausen gleichzusetzen sind. Darauf hat man einen gesonderten Anspruch, wenn der Arbeitstag länger als 6 Stunden ist.

Der erste Weg zur Arbeitsstätte ist normalerweise keine Arbeitszeit. Aber wenn der Arbeitsort, also beispielsweise eine Praktikumsstelle, weiter entfernt ist als mein normaler Arbeitsort, also 45 Minuten statt 20 Minuten, ist die Differenz Arbeitszeit. Alle Wege zwischen den Praktikumstellen sind sowieso Arbeitszeit.