Aktuell gelten folgende Regelungen:
Bei Krankmeldung der Kinder muss man erst ab dem dritten Tag beim Arzt vorstellig werden, jedoch muss die Krankmeldung ab dem ersten Tag der Erkrankung ausgestellt werden, weshalb empfohlen wird, bereits am ersten Tag der Erkrankung beim Kinderarzt anzurufen.
Diese Regelung gilt für alle Tarifbeschäftigten und für Beamte, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Diese liegt für 2024 bei 62100 Euro.
Beamte über der Beitragsbemessungsgrenze haben lediglich einen Anspruch auf vier Kinderkrankentage pro Kalenderjahr.