Angestellte treten regulär mit Ablauf des Schulhalbjahres, in dem sie das 67. Lebensjahr vollendet haben, in den Ruhestand.
Für Geburtsjahrgänge vor 1964 gelten Übergangsregelungen mit monatsgenauen Altersgrenzen zwischen 65 und 67 Jahren. Zu den Altersgrenzen
Auf Antrag ist auch ein Ruhestand mit Ende des Monats nach Erreichen der Altersgrenze möglich.
Es wird dringend empfohlen, sich über die im Einzelfall in Frage kommenden Altersgrenzen (z.B. bei langjährig Versicherten) und Rentenabschläge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu erkundigen.
Angestellte erhalten eine Versorgung, die sich aus Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zusatzversorgung ([ABK VBL; Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) zusammensetzt. Die individuellen Ansprüche sollte man sich unbedingt vom jeweiligen Träger Deutschen Rentenversicherung Bund und VBL ausrechnen lassen.
Für Angestellte und Beamte gibt es staatlich geförderte private Rentenversicherungen.