Die meisten Verwaltungsangestellten an Schulen sind in Teilzeit beschäftigt und haben keinen zugesicherten Anspruch auf Vertragsaufstockung. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist jedoch geregelt, dass Teilzeitkräften, die eine Vertragsaufstockung beantragt haben, vor einer Neueinstellung in ihrem Bereich eine Erhöhung ihrer Teilzeit vom Arbeitgeber angeboten werden muss.
Wer eine Vertragsaufstockung wünscht, muss einen Antrag an die Personalstelle der senatorischen Dienststelle stellen. Diese Vertragsaufstockung ist gegebenenfalls mit der Versetzung an eine andere Schule verbunden. Der Personalrat Schulen unterstützt Verwaltungsangestellte in dieser Angelegenheit.