Die Fristen für Personalveränderungsanträge werden jährlich neu von der Behörde festgelegt. Es können auch nach dieser Frist Anträge gestellt werden, allerdings garantiert die Behörde keine fristgerechte Bearbeitung mehr.
Wir raten allen Beschäftigten, geplante Personalveränderungen schnellstmöglich bei der senatorischen Behörde zu beantragen.
In jedem Fall sollten ca. 14 Tage Vorlauf für die Übermittlung per Hauspost eingeplant werden!
Hier die aktuellen Fristen - Stand November 2025:
| Veränderungsgrund | Frist für den Termin 1. August 2026 | Frist für den Termin 1. Februar 2027 |
|---|---|---|
| Versetzung in ein anderes Bundesland | 15.01.2026 | 15.06.2026 |
| Wechsel der Schule durch Abordnung oder Versetzung. Nur zum 1. August eines Jahres möglich. | 15.12.2025 | |
| Alle Veränderungen des Arbeitsumfangs wie Teilzeit, Beurlaubungen, Sabbatical, Altersteilzeit für Beamte, Antragsruhestand und Antragsrente sowie Anträge auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit. | 15.12.2025 | 15.04.2026 |