Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor den Ferien möchten wir euch noch ein Update geben, da ja derzeit vieles in Bewegung ist, das erhebliche Auswirkungen haben kann.
Themen dieses Infos sind:
Das Bremische Verwaltungsgericht hat im Mai dieses Jahres das Letztentscheidungsrecht des Senats zur Aufhebung eines Einigungsstellenbeschlusses zur Arbeitszeiterfassung in erster Instanz bestätigt. Der Personalrat hat jetzt gegen dieses Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Immerhin hat der Senat in der Zwischenzeit eine Pilotierung der Arbeitszeiterfassung ab dem Schuljahr 2026/27 beschlossen. Eine flächendeckende Erfassung wurde bisher aber nicht terminiert.
Angesichts weiter steigender Belastung, drohender Arbeitszeiterhöhung sowie der Streichungen von Entlastungsstunden und Altersermäßigung, empfehlen wir euch dringend, ab dem ersten August eure Arbeitszeit selbst zu erfassen. Was das bringt und was ihr dabei beachten solltet, findet ihr auf unserer Homepage.
Anlässlich der vielen brisanten Themen laden wir bereits kurz nach Beginn des neuen Schuljahres am Mittwoch, den 3. September 2025, zu einer Vormittags-Personalversammlung für alle Beschäftigten ein. Eine Einladung mit der konkreten Zeit und einer Themenübersicht folgt kurz nach den Ferien.
Kommt bitte zahlreich und setzt damit ein deutliches Zeichen, dass weitere Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen an den Schulen nicht akzeptabel sind.
Alle haben das Recht während ihrer Dienstzeit zu Personalversammlungen zu kommen – auch wenn Schulen dadurch in diesem Zeitraum geschlossen werden müssen.
Der Senat hat als Sparmaßnahme die Anhebung der Regelarbeitszeit für Beamt:innen von 40 auf 41 Stunde pro Woche angekündigt. Das soll auch für verbeamtete Lehrkräfte gelten. Eine Deputatserhöhung soll es nicht geben.
Aber auch ohne Deputatserhöhung ist die Stundenerhöhung aus Sicht des Personalrats inakzeptabel. Wir fordern seit Jahren aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Arbeitszeiterfassung für Schulbeschäftigte. Die Arbeitgeberin missachtet bisher diese Verpflichtung und begründet dies mit den Auswirkungen, die eine Zeiterfassung auf den Unterrichtsbetrieb und den Landeshaushalt habe. Eine Erhöhung der Arbeitszeit auf 41 Stunden würde im Vorfeld einer Erfassung schon einen Teil der Überstunden kappen, die viele Kolleg:innen bisher seit Jahren unbezahlt leisten. Das wäre dann der “Dank” der Arbeitgeberin an die Beschäftigten, die die Schulen nicht selten zu ihren eigenen Lasten am Laufen halten.
Statt der Deputatserhöhung ist geplant, die Präsenzzeitverordnung anzupassen und die Präsenzverpflichtung an der Schule von bisher 35 auf 36 Stunden zu erhöhen. Hierzu halten wir fest: Über die Ausgestaltung der Präsenzzeiten entscheidet die Gesamtkonferenz. Die 35 bzw. 36 Stunden sind dabei ein Höchstwert, der keinesfalls erreicht werden muss. Ihr habt es also selbst in der Hand, die Präsenz in der Schule auf das notwendige und vernünftige Maß zu reduzieren! Außerdem ist der PR der Meinung, dass eine so hohe Präsenzpflicht für Lehrkräfte nicht zulässig ist, da keine echten Büroarbeitsplätze für sie zur Verfügung stehen.
Laut Beschluss des Senats soll die sogenannte Altersermäßigung für Lehrkräfte ganz abgeschafft werden. Anfangs war noch die Rede davon, die Regelung an Niedersachsen anzupassen und die Ermäßigung erst ab 60 zu gewähren. Nun soll die gesamte Vorschrift aufgehoben werden. Zur Info: Altersermäßigung ist eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung, ab dem vollendeten 58. Lebensjahr gibt es eine, ab dem 60. Lebensjahr zwei Stunden. Die erhält man aber nur, wenn man vollständig im Unterricht eingesetzt ist. Für Teilzeitbeschäftigte gibt es die Hälfte. Diese Entlastung ist sinnvoll, denn viele Lehrkräfte scheiden vor Erreichen der Altersgrenze bereits aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst aus. Eine Reduktion des Unterrichts, der eine besondere Belastung darstellt, unterstützt dabei, möglichst lange und gesund im Dienst zu verbleiben.
Der Personalrat hält die Streichung der Altersermäßigung für ungerechtfertigt und kontraproduktiv. Aus unserer Sicht handelt es sich um Symbolpolitik, die keinerlei nennenswerten Spareffekt haben wird. Wir gehen davon aus, dass eine Erfassung der Arbeitszeit (so wie in allen vorliegenden Erhebungen) bei vielen ohnehin eine Überschreitung der Arbeitszeit ergeben wird und sich die Deputate als zu hoch erweisen.
Im Juni wurde bekannt, dass die Sollzuweisungen – also Arbeitsstunden für Personal an Schulen – aufgrund einer angeblichen Budgetüberschreitung im Umfang von ca. 90 Vollzeitstellen gekürzt wird. Der Staatsrat hat in den Medien versichert: Man wolle keiner Schule auch nur eine Unterrichtsstunde streichen.
Dass das aber nur ein Teil der Wahrheit ist, wird schnell klar, denn an Schulen wird eben nicht nur Unterricht erteilt, sondern es werden auch Stunden für Leitung, besondere Aufgaben, Fördern etc. benötigt. Und genau hier wird gekürzt.
Eine Umfrage unter den Schulleitungen zeigte, was es für die Schulen voraussichtlich bedeutet, wenn bis zu 4 % bzw. 30 Stunden gekürzt werden: Es werden Förderangebote und Doppelbesetzungen entfallen, Entlastungsstunden reduziert und Halbgruppen aufgelöst. Benötigte Lehrkräfte können nicht eingestellt werden. Vertretung oder sogar Regelunterricht wird häufiger ausfallen. Insgesamt wird es absehbar zu einer Mehrbelastung für die Kolleg:innen kommen – obwohl eigentlich Entlastung nötig wäre.
In einer gemeinsamen Erklärung forderten 14 Organisationen aus dem Bereich Bildung, u. a. der PR-Schulen, im vergangenen Dezember einen Runden Tisch zur Stärkung der Bremer Bildung unter Federführung von Bürgermeister Andreas Bovenschulte. In sehr stark reduziertem Format, ohne 10 der 14 Initiatoren und auch ohne Bürgermeister und Finanzsenator, lud schließlich Bildungssenatorin Sascha Aulepp Ende Januar zur Auftaktveranstaltung ein.
Nach der ersten Sitzung freute sich zumindest die Senatorin in ihrer Pressemitteilung und erklärte: "Der runde Tisch war eine runde Sache".
Im Juni wurden konkrete Mini-Ergebnisse vorgestellt: das Schüler:innen-Feedback zum Unterricht über die iPads sowie die Anerkennung des MSA nach dem ersten Jahr in der Oberstufe. Letzteres hatte der PR-Schulen im Übrigen in seiner Stellungnahme zur Änderung des Schulgesetzes im November gefordert und das wurde schließlich übernommen.
Fazit: Viel Lärm für wenig bis nichts.
Vor kurzem teilte die Behörde mit, dass der KI-Chatbot telli nun in Bremen freigeschaltet ist. Er soll eine datenschutzkonforme Möglichkeit bieten, mit einem KI-Chatbot in Schulen zu arbeiten. Vor der Nutzung ist verpflichtend ein Selbstlernpfad zu durchlaufen. Der Staatsrat hat dem Personalrat zugesagt, dass die für den Selbstlernpfad aufgebrachte Zeit zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung angerechnet wird. Schreibt euch also auf, wieviel Zeit ihr für die Einarbeitung aufgewendet habt.
Der Personalrat hat der Bildungsbehörde den Entwurf für eine Dienstvereinbarung für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte vorgelegt. Ein Vorschlag für Nichtunterrichtendes Personal soll folgen. Die bisher gültige Richtlinie stellt aus unserer Sicht eine gesetzeskonforme Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter nicht zuverlässig sicher. Häufig werden Lehrkräfte in Teilzeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten überproportional belastet.
Die Ergebnisse unserer Teilzeitbefragung sind in den Entwurf eingeflossen. Kernpunkte sind die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit und die Berücksichtigung der Bedarfe Teilzeitbeschäftigter, also z. B. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder eine Entlastung von Aufgaben.
Entgegen vorheriger Zusagen wurden jetzt die Bedingungen für Back-to-School-Kolleg:innen während des laufenden Verfahrens geändert. Zudem scheinen die Ausbildungskapazitäten begrenzt zu sein und die Kriterien für eine Auswahl sind durch die SKB nicht klar kommuniziert worden.
Erst Anfang Juni haben die Absolvent:innen des ersten BTS-Durchgangs nach monatelangem Warten endlich eine Mail von der SKB erhalten, in der das Prozedere der Bewerbung für den zweiten Ausbildungsabschnitt und die Voraussetzungen einer Bewerbung erläutert wurden. Der Bewerbungszeitraum umfasste lediglich 10 Tage. Besonders schwierig wird es der Mail nach für die Absolvent:innen an Primarstufen. Anders als im Februar 2024 durch einen Vertreter der SKB mitgeteilt, dauert die Ausbildung nun länger und ist wesentlich umfangreicher.
Der Personalrat Schulen fordert von der SKB,
• dass die SKB sich an die bereits im Februar 2024 gegebenen schriftlichen und mündliche Zusagen hält,
• dass die Bewerber:innen und Schulleitungen vor dem Schuljahresende ausführlich informiert werden über das Konzept, die Details der Ausbildungsstruktur und das Prüfungsformat und
• dass alle „Back to School“- Kolleg:innen rechtzeitig über ihren weiteren beruflichen Werdegang informiert werden.
Wir empfehlen den Betroffenen eine Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer, bzw. ihrer Gewerkschaft in Anspruch zu nehmen.
Zum nächsten Schuljahr wird das Leseband an allen Grund- und einigen Oberschulen eingeführt. Auch Erzieher:innen und Menschen in der Tätigkeit einer Erzieher:in können freiwillig, nach der Teilnahme an den Fortbildungen, das Leseband durchführen. Die Auswertung und die Diagnostik des Leseband bleiben weiterhin die Aufgabe der Fachlehrer:innen für den Deutschunterricht. Die Gesamtkonferenz beschließt, wann das Leseband täglich während des Unterrichts durchgeführt wird.