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Altersgrenzen für Pension und Rente

Für Beamt:innen und Angestellte gibt es je nach Geburtsjahr gestaffelte Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand. Per Antrag kann davon abgewichen werden.


Altersgrenzen
GeburtsjahrAlter in Jahren und Monaten
195665 Jahre und 10 Monate
195765 Jahre und 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre und 2 Monate
196066 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate
ab 196467 Jahre