Wir empfehlen allen Beschäftigen ab dem kommenden Schuljahr ihre Arbeitszeit individuell zu erfassen. Eigentlich wäre das nach geltender Rechtsprechung die Pflicht des Arbeitgebers. Tipps dazu, wie ihr das machen könnt, findet ihr weiter unten. Der Senat hat bisher aber nur eine Pilotierung ab 2026 mit wenigen Schulen beschlossen. Einen Termin für die flächendeckende Erfassung gibt es bisher nicht, es sieht eher so aus, als wolle Bremen das Ganze soweit wie möglich verzögern.
Wir möchten mit diesem Aufruf nicht die Erwartung wecken, dass die erhobenen Daten für den Ausgleich von Überstunden verwendet werden können. Das ist vermutlich schwierig – einen Versuch wäre es allerdings bei lückenloser Aufzeichnung wert.
Für alle gilt:
Für Lehrkräfte gilt:
Die Aufzeichnung ist daher ein gutes Mittel, euch den Umfang euer Arbeitszeit bewusst zu machen und da wo es geht auch selbst gegenzusteuern.