Zum 25sten Dienstjubiläum gibt es für Beamt:innen eine Gratifikation von 307 Euro, für Angestellte beträgt die Höhe der Gratifikation 350 Euro.
Nach 40 Dienstjahren bekommen für Beamt:innen 409 Euro und Angestellte 500 Euro. Bei den Summen handelt es sich um Bruttobeträge.
Dazu erhalten die Jubilare einen arbeitsfreien Tag, der im zeitlichen Zusammenhang mit dem Jubiläumstag liegen sollte, aber nicht fest an diesen gebunden ist. Da dieser arbeitsfreie Tag eine Gratifikation ist, steht er selbstverständlich auch denen zu, deren Jubiläum in die Ferien oder auf einen ähnlich "ungünstigen Tag" fällt.
Bei Beamt:innen regelt das § 16 der Verordnung über den Urlaub für bremische Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter, bei Angestellten § 29 des TVöD.
Schulleitungen können den dienstfreien Tag weder verweigern noch zeitlich festlegen.