Altersteilzeit ist eine spezielle Form der Teilzeitbeschäftigung und ist seit 2010 leider nur noch für Beamt:innen möglich.
Die Altersteilzeit kann mit 6o Jahren (bei Schwerbehinderung mit 58 Jahren) beginnen und endet mit dem Eintritt in den Ruhestand je nach individueller Altersgrenze mit 65– 67 Jahren (bei vorgezogenem Ruhestand frühestens mit 63 Jahren).
Die Altersteilzeit kann als reale Teilzeit oder als Block-Teilzeit gewährt werden. Auf die Pension wirkt sich die Altersteilzeit so aus, als ob 90 Prozent der Zeit wie bisher gearbeitet worden wäre. Beantragt wird die Altersteilzeit auf speziellen Antragsformularen auf dem Dienstweg zum jeweiligen "Personalveränderungstermin" mindestens ein halbes Jahr vor dem Beginn. Die Anträge gibt es im Schulsekretariat.