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Altersteilzeit

Altersteilzeit ist eine spezielle Form der Teilzeitbeschäftigung und ist seit 2010 leider nur noch für Beamt:innen möglich.

Die Altersteilzeit kann mit 6o Jahren (bei Schwerbehinderung mit 58 Jahren) beginnen und endet mit dem Eintritt in den Ruhestand je nach individueller Altersgrenze mit 65– 67 Jahren (bei vorgezogenem Ruhestand frühestens mit 63 Jahren).

  • Die Altersteilzeit kann mit dem vorgezogenen Ruhestand, aber nicht mit dem Sabbatical kombiniert werden.
  • Die Arbeitsleistung beträgt 60% der bisherigen Arbeitszeit, jedoch nicht mehr als der Durchschnitt der letzten zwei Arbeitsjahre.
  • Bis A 12 wird 83% des letzten Nettogehaltes bezahlt, ab A13 80%.
  • Zusätzlich wird die Altersermäßigung während der Altersteilzeit gewährt.

Die Altersteilzeit kann als reale Teilzeit oder als Block-Teilzeit gewährt werden. Auf die Pension wirkt sich die Altersteilzeit so aus, als ob 90 Prozent der Zeit wie bisher gearbeitet worden wäre. Beantragt wird die Altersteilzeit auf speziellen Antragsformularen auf dem Dienstweg zum jeweiligen "Personalveränderungstermin" mindestens ein halbes Jahr vor dem Beginn. Die Anträge gibt es im Schulsekretariat.