Mit dem 1. August 2026 wurde die Unterrichtsermäßigung aus Altersgründen für alle Lehrkräfte gestrichen. In unserer Stellungnahme vom Oktober 2025 und im Rahmen einer Erörterung des DGB und der GEW beim Senator für Kinder und Bildung im Mai 2026 wurde deutlich, gleichwohl zunächst erfolglos dagegen protestiert.
Dieser minimale Einspareffekt – wir sprechen über ein Volumen von 25 Vollzeiteinheiten (VZE) – demonstriert den Kolleg:innen, die oft viele Jahre in einem ohnehin überlasteten System unter immer schwierigeren Bedingungen gearbeitet haben, wie gering die Wertschätzung für die geleistete Arbeit und wie mangelhaft die Vorstellung von den Belastungen im Unterricht sind.
Die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung bei älteren Lehrkräften wurde eingeführt, um die steigende Belastung speziell im Unterricht mit zunehmendem Alter abzumildern oder auszugleichen, und um einen verfrühten Eintritt in den Ruhestand bzw. einer Dienstunfähigkeit entgegenzuwirken. In Bremen war die Altersermäßigung ohnehin keine Absenkung der Arbeitszeit und galt nur für Lehrkräfte, die ausschließlich im Unterricht eingesetzt sind. Damit wäre Bremen das einzige Bundesland, das keinerlei Entlastung für ältere Lehrkräfte hätte, und würde damit im Ländervergleich noch unattraktiver, zumal andere Bundesländer ältere Lehrkräfte besserstellen.
Aus unserer Sicht ist es angebracht, den Gründen nachzugehen, aus denen viele Kolleg:innen ihren Dienst nicht bis zum Erreichen der Altersgrenze verrichten (können) und dann sollte über Verbesserungen der Arbeitsbedingungen nachgedacht werden, die das Problem sachgerecht adressieren. Bisher kam die Behörde nicht einmal ihrer Verpflichtung nach, eine regelmäßige Gesundheitsberichterstattung aufzubauen. Diese sollte Auskunft über den Gesundheitszustand der Beschäftigten geben und wäre dann die Grundlage für Gesundheit erhaltende Maßnahmen.
Die Abschaffung der Altersermäßigung wird zusammen mit der Erhöhung der Arbeitszeit die Abwanderung in den Vorruhestand keineswegs verringern, wahrscheinlich sogar verstärken.
Wir fordern den Senat daher auf, diese unsinnige Maßnahme zurückzunehmen und seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten nachzukommen.