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Gesamtkonferenz - Zusammensetzung und Stimmrecht

Zusammensetzung

Zur Gesamtkonferenz gehören alle pädagogisch tätigen Beschäftigten, also:

  • Lehrkräfte, also Lehrer:innen und Lehrmeister:innen
  • Erzieher:innen
  • Referendar:innen
  • Schulsozialarbeiter:innen
  • Sozialpädagog:innen
  • Assistenzen
  • und alle anderen pädagogischen Fachkräfte

Die Gesamtkonferenz kann weitere Personen, die an der an der pädagogischen Arbeit beteilig sind, oder Personen der Schulöffentlichkeit, einladen.
Dazu gehören natürlich auch Mitglieder der Interessenvertretungen.

Mitglieder der Schulkonferenz können an der Gesamtkonferenz teilnehmen.

[H2 Stimmrecht]
Stimmberechtigt sind diejenigen, die mindestens mit dem Viertel einer Vollzeitstelle an der Schule beschäftigt sind.
Alle anderen nehmen beratend an der Gesamtkonferenz teil. Sie wählen jedoch gleichberechtigt die Vertreter:innen der Gesamtkonferenz in die Schulkonferenz.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist Vorsitzende oder Vorsitzender der Gesamtkonferenz. Bei Stimmengleichheit – aber nur dann – gibt ihre oder seine Stimme den Ausschlag.

Beschlussfähig ist die Gesamtkonferenz, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Das bedeutet, ein Antrtag ist angenommen, wenn es mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen gibt.

Diese und alle weiteren Regelungen könnt ihr der Mustergeschäftsordnung entnehmen.
Außerdem findet ihr hier eine Checkliste für Gesamtkonferenzen (pdf, 143.6 KB), die wir für euch zusammengestellt haben.