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Zusammenarbeit mit der Schulkonferenz

Insbesondere seit der Gesetzesnovelle 2021 ist die Zusammenarbeit zwischen Gesamtkonferenz und Schulkonferenz wieder gestärkt worden.

Die Gesamtkonferenz arbeitet insbesondere in folgenden Punkten mit der Schulkonferenz zusammen:

  • Schulprogramm
  • Grundsätze der der Schule zur Verfügung stehenden Arbeitsstunden
  • Grundsätze der Unterrichtsorganisation
  • Aufteilung der Haushaltsmittel
  • Kooperation mit anderen Schulen und Institutionen
  • Regelungen des Hospitationsrechts

Die Gesamtkonferenz erarbeitet Beschlussvorlagen für die Schulkonferenz.
Das kann zu den oben aufgelisteten Punkten sein, aber natürlich kann die Gesamtkonferenz auch andere Themen in die Schulkonferenz einbringen.