In der Regel müssen Teilzeit-Anträge bis Mitte Dezember (zum Schuljahr) bzw. Mitte Juni (zum Halbjahr) gestellt werden. Die verbindlichen genauen Termine werden jedes Jahr im November von der Behörde veröffentlicht und sollten von der Schulleitung bekannt gegeben werden.
Für Beamte und Angestellte gilt: Sie können weniger als die Hälfte der jeweiligen Pflichtstundenzahl arbeiten. ArbeitnehmerInnen müssen darauf achten, dass die Teilzeit nur befristet vereinbart wird, damit eine Rückkehr zum höheren Vertrag z.B. Vollzeit möglich ist.
Aus Planungsgründen wird die Teilzeit in der Regel für zwei Jahre beantragt. Dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Besteht innerhalb dieses Zeitraums der Wunsch, die Anzahl der Arbeitsstunden zu verändern, muss dies unter Angabe von Gründen beantragt werden. Eine kürzere Teilzeit für ein Jahr kann nur in begründeten Fällen beantragt werden.
Beschäftigte mit Teilzeitverträgen haben entsprechend „Teilzeit -und Befristungsgesetz” einen Anspruch auf Aufstockung ihres Vertrages vor Neueinstellungen.
Bei Beratungsbedarf steht der Personalrat Schulen zur Verfügung.