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  • Teilpersonalversammlung Angestellte 22.01.2026

Bericht von der Teilpersonalversammlung der angestellt Beschäftigten an Schulen

Am Donnerstag, den 22.01.2026 besuchten ca. 700 angestellte Schulbeschäftigte die Teilpersonalversammlung im Pier 2 in Gröpelingen. Schulsozialarbeiter:innen, Erzieher:innen an Schule, Verwaltungsangestellte, angestellte Lehrkräfte, Schulsozialpädagog:innen, Beschäftigte der Freien Träger in Schule sowie Lehrkräfte für Fachpraxis informierten sich dort über den aktuellen Stand der Arbeitszeiterfassung und die Herausforderungen des Ganztags. Gabi Horvath, Angestellten Vorstand des Personalrats Schulen betonte in der Eingangsrede die Bedeutung der Angestellten an Schule, die zusammen mit ihren verbeamteten Kolleg:innen den Schulbetrieb „am Laufen halten“. Insbesondere der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab Schuljahr 26/27 stellt viele Schulen in Bremen vor große Herausforderungen und zusätzliche Ressourcen bei der Ausgestaltung des Ganztags und ausreichend Fachkräfte sind hier dringend notwendig.

Der Personalrats-Vorsitzende Jörn Lütjens stellte den aktuellen Stand zur Arbeitszeiterfassung dar. Ziel ist, dass alle an Schule Beschäftigten ihre Arbeitszeit erfassen, technisch möglich mit einer APP und natürlich unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Behörde hat den Personalrat Schulen endlich in die Mitbestimmung in dem gestarteten Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung an mehreren Pilotschulen in Bremen einbezogen. Es darf keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle erfolgen, da die Arbeitszeiterfassung vorrangig dem Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes dienen soll. Die Arbeitszeiterfassung für die Beschäftigten der Freien Träger wird weiterhin über die Freien Träger organisiert. Über die weitere Entwicklung der Einführung der Arbeitszeiterfassung wird der Personalrat Schulen die Kolleg:innen regelmäßig in Form von pr-infos und Personalversammlungen informieren.

Christian Dirbach vom Personalrat Schulen stellte die chronologische Entwicklung der Berufsbezeichnung Sprachförderlehrkräfte bis zur Bezeichnung „Lehrkraft für neu zugewanderte Schüler:innen“ vor und informierte über die aktuelle Entwicklung an den Willkommensschulen.

Andrea Thuernagel vom Personalrat Schulen informierte über die Verlängerung der Richtlinie für Lehrkräfte für Fachpraxis bis zum 01.07.2031 inklusive der darin geregelten Altersermäßigung für diese Berufsgruppe und der Zusage der Behörde, über die angestrebte Höhergruppierung weiterhin im Gespräch zu bleiben.

Arife Görgün und Martina Plate-Janßen vom Personalrat Schulen wiesen in Ihrer gemeinsamen Rede auf die besondere Belastung der Verwaltungskräfte an Schulen hin. Trotz steigender Anzahl verschiedener Akteure in Schule, bleibt die Anzahl der Verwaltungskräfte leider gleich, was dazu führt, dass diese immer mehr Aufgaben übernehmen müssen. Obwohl es mittlerweile eine Aufgabenbeschreibung gibt, muss weiterhin um Zulagen, Prämien und Verwaltungsschlüssel gekämpft werden, da eine angestrebte Höhergruppierung bislang nicht erreicht wurde.

Vertreter:innen der Gewerkschaften informierten über die Tarifforderungen und den aktuellen Stand der Tarifrunde 2025/26.

Im zweiten Teil der Personalversammlung gab es in kurzen Redenbeiträgen Informationen zum Thema Rente und VBL mit dem Hinweis, dass der Personalrat Schulen keine individuelle Rentenberatung vornehmen kann, aber die Deutsche Rentenversicherung und die Arbeitnehmerkammer beraten dazu.

Ulrike Kräuter von der Schwerbehinderten-Vertretung Schulen ging in ihrer Rede auf die Unterschiede zwischen angestellten und verbeamteten Kolleg:innen ein, wenn es um Langzeiterkrankungen und Schwerbehinderung geht und rät allen langzeiterkrankten Kolleg:innen grundsätzlich das Angebot eines BEM Gepräches (nach 42 Krankheitstagen im Kalenderjahr) zu nutzen und sich bei Fragen auch gerne an die Schwerbehinderten Vertretung Schulen zu wenden.

Es wurde zur Bedeutung des Instruments der Gefährdungsanzeige informiert, um als einzelne betroffene Person eine mögliche Überlastungssituation am Arbeitsplatz der Behörde gegenüber konkret anzuzeigen. Nähere Informationen zur Dokumentation und dem Ablauf einer Gefährdungsanzeige sind auf der Homepage des Personalrats Schulen zu finden.

Auch bei schwangeren Kolleg:innen im Angestelltenverhältnis ist die Schulleitung verpflichtet, eine sog. Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Bei Fragen zu Gefährdungsanzeigen und der Gefährdungsbeurteilung bei Schwangerschaft kann Burkhard Gerdes im Personalrat Schulen kontaktiert werden.
Leider hatte der Personalrat Schulen die Einigungsstelle über die Bedeutung des „Pädagogischen Happens“ als Arbeitsmittel und damit die Abschaffung desselbigen als mitbestimmungspflichtigen Vorgang verloren. Paul Tiedemann vom Personalrat Schulen wies aber darauf hin, dass der PR Schulen den Beschluss überprüfen lässt.

Margrit Roeben von der Landesarbeitsgemeinschaft der Schulsozialarbeiter:innen (LAG e.V. Schulsozialarbeiter:innen) sprach zum Ziel der Mitwirkung an Schulentwicklung und Qualitätsausbau. Sie betonte die Bedeutung der Vernetzung und dass auch pädagogische Fachkräfte zu den regelmäßigen LAG Treffen (stets am 1. Montag im Monat) herzlich eingeladen sind. Nähere Infos dazu befinden sich auf itslearning.

Als abschließender Redner sprach der Betriebsrat der Stadtteil Schule Olav van Gerven zur Geschichte der Stadtteil Schule und betonte die Bedeutung von Tarifverträgen für alle Beschäftigten, wofür es sich zu kämpfen lohnt. Er bedankte sich für die Unterstützung seiner Tätigkeit durch die GEW, namentlich bei Katharina Krieger und dem Personalrat Schulen.