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Forderungen zur Teilzeit und flankierende Maßnahmen

Schlussfolgerungen aus der Befragung der Beschäftigten zu Teil- und Arbeitszeit

Die gewonnenen Erkenntnisse unserer Befragung von 2023 decken sich mit unseren Erfahrungen aus alltäglichen Beratungen, lassen sich nun aber quantifizieren.
Die Befragung hat gezeigt, dass bei den Teilzeitbeschäftigten erhebliche Potenziale zur Fachkräftegewinnung liegen.
Aber auch für die Biografien der Beschäftigten ist es sinnvoll, Schritte zu einem höheren Beschäftigungsumfang der Einzelnen zu gehen. Denn gerade die geringer verdienenden nicht unterrichtenden Beschäftigten, die überwiegend weiblich sind, sind von Altersarmut bedroht.
Denjenigen, die trotz Aufklärung wünschen in Teilzeit zu gehen bzw. sie fortzusetzen, soll das unbedingt gewährt werden.

Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist eine komplexe Aufgabe, die genauere Analysen und vermutlich in vielen Bereichen längerfristige Veränderungen voraussetzt. Aber abgesehen davon legen die Ergebnisse der Befragung nahe, dass es einige vergleichsweise einfach umzusetzende Maßnahmen gibt, die Beschäftigten ermöglicht, ihre Arbeitszeit aufzustocken, bzw. Maßnahmen, die dazu führen, dass Beschäftigte gar nicht erst in Teilzeit gehen, weil sie z. B. überlastet sind.

Zentrale Forderungen für Teilzeitbeschäftigte

Dienstvereinbarung mit verbindlichen Regeln

Wir brauchen eine Dienstvereinbarung zur Teilzeit, die verbindlich und klar den Einsatz und die Rechte Teilzeitbeschäftigter regelt. Darin soll folgendes festgehalten werden:

  • Es werden verbindliche Regelungen formuliert, die sicherstellen, dass alle nur ihrem Stundenanteil entsprechend zu Aufgaben herangezogen werden. Auf weiche Formulierungen wie „sollte“ oder „nach Möglichkeit“ wird verzichtet. Wenn dringende schulische Aufgaben in Ausnahmefällen eine Erhöhung der Arbeitszeit erfordern, wird der zeitnahe Ausgleich verbindlich geregelt.
  • Schulen erstellen eine frühzeitige Jahresplanung, aus der hervorgeht, wann z. B. in Gremien und Sitzungen wichtige Themen zur Diskussion oder Abstimmung stehen, damit die Teilhabe trotz Teilzeit gewährleistet ist. Kurzfristige Terminsetzungen werden auf unvermeidliche Notfälle beschränkt.
  • Die Beschäftigten werden vor Eintritt in eine Teilzeitbeschäftigung von den Schulleitungen verpflichtend über die damit verbundenenKonsequenzen für Rente/Pension sowie über die Rechte Teilzeitbeschäftigter aufgeklärt. Die Senatorin für Kinder und Bildung stellt in Absprache mit den Interessenvertretungen hierzu Informationsmaterial bereit.
  • Erfordernisse und Wünsche der Beschäftigten bezüglich Arbeitsbeginn, freier Tage oder anderer Zeiten, insbesondere solche, die aufgrund familiärer Belange (z. B. Flexibilität bei Eingewöhnungszeiten in Kita/Krippe oder die Pflege Angehöriger) oder gesundheitlicher bzw. mit Schwerbehinderung verbundener Einschränkungen geäußert werden, werden von der Schulleitung nachvollziehbar und transparent geprüft. Dazu gehört z. B. auch der Wunsch nach einer 4-Tage-Woche bei Vollzeit, wie er gegenwärtig gesellschaftlich diskutiert wird, oder vergleichbare verlässliche Regelungen bei Teilzeit.
    Zur Prävention von Erkrankung / Behinderung und bei vorliegender Schwerbehinderung muss die Inklusionsvereinbarung berücksichtigt werden.
    Dort wo sie eingesetzt wird, bietet die Stundenplansoftware „Untis“ die Möglichkeit, Erfordernisse und Wünsche der Beschäftigten bei der Planung zu gewichten. Davon muss stärker als bisher Gebrauch gemacht werden.
    Wenn Wünschen nicht entsprochen werden kann, soll das dem/der Beschäftigten erläutert und die Gründe dokumentiert werden. Dann muss nach anderen Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Auf Nachfrage und im Einvernehmen mit dem/der Beschäftigten ist den Interessenvertretungen Einsicht in diese Dokumentation zu gewähren.
  • Da Überlastung häufig als Grund für Teilzeit angeführt wird, muss nach Möglichkeiten der Entlastung gesucht werden. Diese Frage muss grundsätzlich bearbeitet werden, aber insbesondere bei einem Wunsch nach Teilzeit aus Überlastungsgründen müssen zunächst einmal in den Schulen entsprechende Möglichkeiten erörtert und schriftlich fixiert werden. Wenn das nicht einvernehmlich gelingt, sollen Schulaufsicht und Interessenvertretungen eingeschaltet werden.
  • Einen Rahmen für Gespräche über die oben genannten Themen können auch die seit 2009 in einer Dienstvereinbarung geregelten Personalentwicklungsgespräche bieten – wenn sie denn geführt werden.
  • Schulleiter:innen erhalten eine zugewiesene Entlastung für den Mehraufwand, der durch die oben genannte Beratung entsteht und für regelmäßig durchgeführte Personal¬entwicklungs-gespräche. Wenn die stärkere Einbindung von zeitlichen Erfordernissen und Wünschen des Personals zu einem höheren Arbeitsaufwand bei der Stundenplanung führt, soll das ebenfalls Berücksichtigung finden.

Flankierende Maßnahmen

Es müssen neben den expliziten Regelungen für Teilzeitbeschäftigte weitere Maßnahmen ergriffen werden, die ebenfalls dazu beitragen, Teilzeit gering zu halten, bzw. Kolleg:innen zu ermöglichen, Arbeitszeit aufzustocken.
Daher fordern die Interessenvertretungen:

  • Entlastung von Berufsanfänger:innen in den ersten zwei Jahren durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Einsatz in Parallelklassen oder eine „Schonfrist“ bezogen auf bestimmte Aufgaben, z. B. Klassenleitung, fachfremder Einsatz o.ä.. Gerade der Berufseinstieg ist durch die mangelnde Erfahrung und enormen Vorbereitungsaufwand von hohen Belastungen geprägt. Viele beginnen daher gleich in Teilzeit oder sind nach kurzer Zeit überlastet. Dazu passt, dass der wissenschaftliche Beirat der KMK empfohlen hat, die Unterrichtsverpflichtung in der Berufseinstiegsphase (in den ersten sechs Monaten um sechs bis acht Stunden) zu senken. Das muss selbstverständlich bei vollem Lohnausgleich erfolgen.
  • Entlastung für ältere Kolleg:innen. Die Ergebnisse zeigen, dass mit zunehmendem Alter Überlastung und schwierige Arbeitsbedingungen dazu beitragen, dass diese Beschäftigten in Teilzeit gehen. Ziel muss aber sein, älteren Kolleg:innen zu ermöglichen auch eine höhere Stundenzahl ohne Überlastung und gesundheitliche Folgen zu leisten und nicht Einbußen in Gehalt, Pension und Rente in Kauf nehmen zu müssen. Eine (weitere) Verlagerung von Unterrichts- oder Betreuungsverpflichtung hin zu anderen Aufgaben wäre eine Möglichkeit.
  • Entlastung für Kolleg:innen mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Schwerbehinderung. Für sie gilt Vergleichbares wie unter i). Bestehende Nachteilsausgleiche bleiben davon unberührt.
  • Für den Ganztag werden Konzepte entwickelt, wie Pädagogische Fachkräfte in Vollzeit an einem Standort arbeiten können. Auch für Verwaltungskräfte muss es die Möglichkeit geben, eine Vollzeitbeschäftigung an einem Einsatzort zu erreichen.
  • Nicht unterrichtenden Beschäftigten werden bei Einstellung immer Vollzeitverträge angeboten. Vor Neuausschreibung an einer Schule/einem ReBUZ wird denjenigen, die dort in Teilzeit sind, ein Angebot zur Aufstockung an ihrem Standort unterbreitet. Für nicht unterrichtende pädagogische Fachkräfte wurde dies bereits 2011 in einer Dienstvereinbarung festgelegt. Die Regelung soll auf alle nicht unterrichtenden Beschäftigten ausgeweitet werden.
    Auch Lehrkräften sollen, dort wo das nicht der Fall ist, grundsätzlich Vollzeitstellen angeboten werden. Hier sind besonders die Sprachförderlehrkräfte zu nennen.
  • Der Stellenumfang von nicht unterrichtenden Kolleg:innen darf nicht so gering ausfallen, dass der Verdienst nicht zum Leben reicht und Altersarmut droht. Nur wenn Beschäftigte ausdrücklich einen geringen Stundenumfang wünschen, kann davon abgewichen werden.
  • Kinderbetreuung für Schulbeschäftigte muss sichergestellt werden. Schulbeschäftigte sind systemrelevant. Es sollen außerdem Angebote speziell an Schulen / Schulverbünden geschaffen werden.
  • Familienfreundlichkeit bzw. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Schulen verankert und deren Einhaltung regelmäßig durch die Schulaufsicht abgefragt werden.
  • Fortbildungen zu den Themen Arbeits- und Teilzeit, Vereinbarkeit und familienfreundliche Gestaltung des Unterrichtseinsatzes und der Arbeitszeit (Std. Plan, Terminierung von Sitzungen etc.) müssen verpflichtend sein für Schulleitungen und diejenigen, die für die Gestaltung der Stundenpläne verantwortlich sind.
  • Ziel muss sein, die bremischen Schulen endlich als familienfreundlich zu zertifizieren. Das steigert die Attraktivität des Standorts Bremen und wäre ein Argument für Fachkräfte, sich hier zu bewerben.