Unter dem Motto "Bildungspolitische Fastenzeit" hatte der Personalrat Schulen am Dienstag, 25. Februar 2025, zur Personalversammlung geladen, knapp 4000 an Schule Beschäftigte sowie Mitarbeiter:innen in den Mobilen Diensten und ReBUZ folgten dem Aufruf in die Halle 7 auf der Bürgerweide. Dies bestätigte die Hallenleitung. So viele waren es noch nie!
Themen der Personalversammlung waren unter anderen die massive Bildungs(unter)finanzierung, die Arbeitszeiterfassung und Teilzeit.
Personalrat Christian Dirbach stellte die massive Unterfinanzierung von Bildung in Bremen dar und belegte dies mit den Vergleichszahlen "Bildungsausgaben pro Person und Jahr" zu Hamburg und Berlin. Um die jährliche Lücke gegenüber Hamburg zu schließen, was laut Koalitionsvertrag das Ansinnen der Regierungsparteien gewesen ist, wäre im Bezugsjahr 2022 eine höhere Ausgabe von 233,4 Mio. € und gegenüber Berlin sogar eine von annähernd 400 Mio. € notwendig gewesen. Im Anschluss zeichnete er die haushaltspolitischen Turbulenzen des vergangenen Jahres nach und gab einen Ausblick auf das laufende Jahr, ohne allerdings Hoffnung auf Besserung geben zu können.
Der Personalratsvorsitzende Jörn Lütjens informierte die Versammlung zum Stand der Arbeitszeiterfassung. Der Initiativantrag des Personalrats wurde in einer Einigungsstelle angenommen. Die Senatorin bittet nun den Senat, diese Entscheidung durch das Letztentscheidungsrecht doch noch zu kippen. Die Personalversammlung stimmte mit überwältigender Mehrheit für einen Antrag, die verantwortlichen Politiker aufzufordern, die Arbeitszeiterfassung nicht durch einen Senatsbeschluss aufzuhalten.
Hier der Antrag:
Die PV möge beschließen:
Der Bremer Senat wird aufgefordert, dem Begehren der Senatorin Aulepp, den Einigungsstellenbeschluss zur Arbeitszeiterfassung per
Letztentscheidungsrecht des Senats aufzuheben, nicht nachzukommen.
Die Abgeordneten der Koalitionsparteien werden gebeten, ihren Zusagen, die Arbeitszeiterfassung an Bremer Schulen zu unterstützen, Taten folgen zu lassen und von den Senator:innen ihrer Partei zu fordern, dem Begehren der Senatorin Aulepp nicht zuzustimmen.
Begründung:
Mit der Arbeitszeiterfassung wird dem bereits geltenden Recht Rechnung getragen. Sie dient der Erkennung und dem Abstellen von Überlastungen der Beschäftigten aufgrund zu hoher Arbeitszeiten. Eine Verhinderung der Arbeitszeiterfassung durch den Senat würde bedeuten, rechtswidrig einer möglichen Ausbeutung der Beschäftigten Vorschub zu leisten.