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FAQ Definition von Arbeitszeit an Schulen

Werden bei der Arbeitszeiterfassung Wochen- oder Jahresstunden zugrunde gelegt?
Es wird die Jahresarbeitszeit gemessen, da die Arbeitszeit in Unterrichts- und Ferienwochen ungleich verteilt ist.
Wochen mit höherer Arbeitszeit werden durch solche mit geringerer Arbeitszeit über das Jahr ausgeglichen.

Entsprechen 45 Minuten Unterricht 45 Minuten Arbeitszeit oder wird die Unterrichtszeit höher bewertet, da eine Art "verdichteter" Arbeit vorliegt die entsprechend anstrengender ist?
Es wird die reine Zeit gemessen. Das Deputat bleibt vorerst bestehen. Belastung ist ein anderes Thema, das nur indirekt mit Zeiterfassung adressiert werden kann. Angenommen, man muss oft Aufgaben unter erschwerten Bedingungen oder Aufgaben, die eigentlich nicht zum eigenen Tätigkeitsbereich gehören, erfüllen, dann kann man dafür im Erfassungstool eine eigene Kategorie erstellen. Also eine Erzieher:in, die eine Lehrkraft vertritt, eine Verwaltungskraft, die eine zusätzliche Aufgabe erhalten hat, eine Lehrkraft, die zwei Lerngruppen gleichzeitig betreuen soll, oder in einer Klasse ist, in der die Assistenzkraft oder der /die Sonderpädagog:in fehlt.

Wie soll Unterrichtszeit abgegrenzt werden, wenn man z.B. während des Unterrichts auch Schülergespräche führt oder auch Eintragungen bei WebUntis vornimmt? Darf ich das dann noch während der Unterrichtszeit oder bin ich verpflichtet sämtliche Eintragungen, Schülergespräche (die nicht mit dem Unterricht zu tun haben, sondern eher Klassenlehrergespräche sind) außerhalb der Unterrichtszeit zu erledigen?
Zeiten können nur einmal belegt werden. Arbeitsverdichtung ist ein anderes Thema. Es ist aber möglich, bestimmte Kategorien gesammelt zu erfassen - das war z. B. in der Sachsen-Studie der Fall - also am Ende eines Tages in einer Kategorie zusammenfassen, wie viel Zeit ich mit Korrekturen verbracht habe. Das darf dann aber keine zusätzliche Zeit sein.
Ziel wäre es, Arbeitsverdichtungen abzubauen.

Werden Unterschiede bei den Fächern gemacht?
Die Frage ist berechtigt, weil wir auch über Obergrenzen für Unterricht sprechen müssen. Unterricht in herausfordernden Klassen oder in bestimmten Fächern, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, ist eben keine Arbeit wie z. B. in Ruhe in einem Büro.

Dass mit bestimmten Fächern generell ein erhöhter oder geringerer Zeitaufwand verbunden ist, konnten bisherige Arbeitszeitstudien nicht nachweisen.

Arbeitszeit von Beamt:innen beträgt 40 und die von Angestellten 39,2 Stunden. Trotzdem ist die Unterrichtsverpflichtung bei Lehrer:innen die gleiche.

Die Arbeitszeit von angestellten Lehrer:innen ist nach § 44 des Tarifvertrags der Länder (TVL) an die der Beamt:innen gekoppelt. Sie müssen also auch 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Für Lehrkräfte für Fachpraxis und alle anderen Tarifbeschäftigtengilt die 39,2-Stunden-Woche.